Fach­­berater

Die Steuerberaterkammern verleihen auf der Grundlage der Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer die amtlichen Fachberaterbezeichnungen „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ und „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“.

Warum wurde der Fachberater eingeführt?

Wegen der Komplexität des Steuerrechts und den hohen fachlichen Anforderungen an den Steuerberater gewinnt die Spezialisierung auf bestimmte Fach- und Tätigkeitsgebiete zunehmend an Bedeutung. Mit der Einführung des Fachberaters wurde für Steuerberater die Möglichkeit geschaffen, eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete mit einem amtlichen Titel kundmachen zu können. Dies stärkt Steuerberater nicht nur im Wettbewerb mit anderen Berufen, sondern schafft eine zusätzliche Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren.

Die amtliche Verleihung gewährleistet, dass der Steuerberater, der den Fachberatertitel führt, im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse besitzt. Verbraucher können sich daher auf den hohen Qualitätsstandard verlassen, den die Bezeichnung „Steuerberater“ garantiert. Da die genannten Fachberatertitel von den Steuerberaterkammern amtlich verliehen werden, dürfen diese auch als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb des Fachberatertitels

Um einen Fachberatertitel zu erlangen, muss der Steuerberater in der Regel einen Lehrgang von mindestens 120 Stunden mit drei Klausuren erfolgreich absolvieren, 30 praktische Fälle im jeweiligen Spezialgebiet bearbeitet haben und ggf. die besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse in einem Fachgespräch bei der Steuerberaterkammer nachweisen. Nach Erwerb des Fachberatertitels ist der Steuerberater verpflichtet, sich jährlich mindestens zehn Stunden fortzubilden. Wird diese jährliche Fortbildung gegenüber der Steuerberaterkammer nicht nachgewiesen, kann der Fachberatertitel widerrufen werden. Weitere Informationen über die Verleihung des Fachberatertitels erteilen die Steuerberaterkammern.

Fachberaterlehrgänge

Der Fachberaterlehrgang muss von der zuständigen Steuerberaterkammer zertifiziert werden. Nähere Informationen zu den Fachberaterlehrgängen finden Sie unter www.bstbk-seminare.de.